GDV
Brandschutz in Kraftwerken
An Kraftwerksanlagen werden spezielle, den baulichen, technischen, organisatorischen und abwehrenden Brandschutz sowie die Verfahrenssicherheit betreffende Anforderungen gestellt. Diese sind bei Neuanlagen bereits in der Bauplanung zu berücksichtigen. Bei bestehenden Anlagen sollte soweit möglich eine Anpassung an den Stand der Brandschutztechnik erfolgen.
Bild: GDV
Die GDV-Publikation "Brandschutz in Kraftwerken (VdS 3132)" enthält brandschutztechnische Anforderungen für Errichtungsphase, Inbetriebsetzung und Probebetrieb sowie für Inbetriebnahme, Regelbetrieb und Revision.
Sie findet Anwendung für konventionelle Kraftwerksanlagen (Dampfkraftwerke, Gasturbinenkraftwerke, Kombikraftwerke), in denen als Brennstoffe Steinkohle, Braunkohle, Öl und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung von größer als 50 MW eingesetzt werden. Zudem wird der Einsatz von Ersatzbrennstoffen und anderen Zusatzbrennstoffen berücksichtigt.
Diese Publikation dient in erster Linie den Betreibern, Genehmigungsbehörden, Anlagenbauern und Sachverständigen als Anhaltspunkt für die Festlegung des erforderlichen Schutzkonzeptes. Weiterhin geben sie den Versicherern Hinweise zur Risikobewertung und zur Optimierung der Schadenverhütungsarbeit.
Quelle: GDV